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Der Fakeshop-Leitfaden für Marken Jemand verkauft unter Ihrer Marke. So stoppen Sie das.

Für Teams aus Markenschutz, Betrugsprävention und Trust & Safety: wie Sie einen Fakeshop erkennen, den Domain-Takedown anstoßen und den Shop bei den richtigen Behörden melden.

Vom Intellibert-Team der Nukipa Labs GmbH, MünchenZuletzt aktualisiert: 7. November 2026Aus deutscher und EU-Sicht geschrieben. Gesetze sind nach Ländern gekennzeichnet
Auf dieser SeiteIn 60 SekundenWie groß das Problem ist1. Fakeshop erkennenWerbebibliotheken2. Beweise sichern3. Domain-Takedown4. Fakeshop melden5. Kunden schützenFragenQuellen

Der Leitfaden in 60 Sekunden

  1. Erkennen. Achten Sie auf ähnliche Adressen, kopierte Fotos, falsche Impressen und Vorkasse an der Kasse.
  2. Zuerst Beweise sichern. Screenshots mit der vollständigen Adresse und ein Protokoll von allem, was Sie senden.
  3. Entfernen lassen. Melden Sie den Shop an Hoster und Registrar, meist der erste und ein kostenloser Schritt. Melden Sie dann die Werbeanzeigen und den Shop bei Browser-Sperrlisten und Zahlungsdienstleistern.
  4. Bei den Behörden melden, im richtigen Land.
  5. Kunden schützen und auf den nächsten achten. Warnen Sie Ihre Kunden. Fakeshops werden oft unter neuen Adressen wieder eröffnet.

Wie groß das Problem ist

50 %der 653 Fakeshop-Domains, vor denen Verbraucherschützer 2025 warnten, schalteten Anzeigen auf Google oder Meta[1]
12 %der Online-Käufer in Deutschland fielen innerhalb von zwei Jahren auf einen Fakeshop herein[1]
75.000+Domains in einem Netzwerk, BogusBazaar, das Schuh- und Bekleidungsmarken imitierte[2]

Für eine Marke geht der Schaden über entgangene Umsätze hinaus. Kunden, deren Bestellung nie ankam, wenden sich oft an Sie, das Unternehmen, dessen Namen sie vertraut haben.

SCHRITT 01

Fakeshop erkennen, der Ihre Marke imitiert

Heutige Fakeshops wirken professionell. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt, dass sie echte Produktfotos, Markenbilder und korrektes Deutsch nutzen und die Impressumsangaben echter Firmen kopieren[3].

  • 1Seltsame Adresse. Ihre Marke plus ein zusätzliches Wort oder ein kleiner Tippfehler[4].
  • 2Zu günstige Preise. Dauerhafte Räumungsverkäufe und riesige Rabatte[4].
  • 3Vorkasse. Andere Optionen verschwinden an der Kasse, übrig bleibt nur Vorkasse[5].
  • 4Falsches oder kopiertes Impressum. Es fehlt oder stammt von einer echten Firma[3].
Ein erfundenes Beispiel dafür, worauf Sie achten sollten.
Für sich genommen kein Beweis: Eine sehr neue Domain und die Nutzung von Cloudflare sind bei Fakeshops häufig, aber auch bei seriösen Shops[6]. Achten Sie auf mehrere Anzeichen zusammen.

Ähnliche Domains: So sieht Typosquatting aus

Typosquatting und Cybersquatting bedeuten, eine Adresse nah am Markennamen zu registrieren, um davon zu profitieren. Übliche Muster für eine Marke namens „ihremarke“[7]:

ArtBeispielWas sich geändert hat
Zusatzwortihremarke-outlet.deFür Shops am überzeugendsten: -sale, -shop, -official
Andere Endungihremarke.storeGleicher Name, andere Domain-Endung
Vertauschte Buchstabenirhemarke.deZwei Buchstaben getauscht
Fehlender Buchstabeihemarke.deEin Buchstabe fehlt: Das „r“ ist weg
Doppelter Buchstabeihremarkke.deEin Buchstabe wiederholt
Bindestrichihre-marke.deEin Bindestrich eingefügt
Ähnliches Zeichenihremаrke.deDas „а“ ist kyrillisch. Es sieht gleich aus, ist aber eine andere Adresse
Subdomainihremarke.deals-shop.deIhr Name ist nur der erste Teil. Die echte Domain ist deals-shop.de

Wo Sie suchen sollten

  • Kundenbeschwerden. „Ich habe bei Ihnen bestellt und nichts kam“ ist oft das erste Signal. Fragen Sie nach der Adresse und den Zahlungsdaten.
  • Suchen Sie Ihre Marke plus Wörter wie Outlet, Sale oder Rabatt, und prüfen Sie die Werbeanzeigen.
  • Beobachten Sie neue Domains mit Ihrem Markennamen[8].
  • Durchsuchen Sie die Werbebibliotheken nach Ihrem Markennamen[8]. Das ist oft der schnellste Weg, deshalb folgt hier die Anleitung.

Die Werbebibliotheken von Meta und Google prüfen (EU)

Fakeshops kaufen oft Anzeigen, wie die Zahl oben zeigt, und das hinterlässt Spuren. EU In der EU müssen sehr große Plattformen ein öffentliches, durchsuchbares Verzeichnis ihrer Anzeigen führen, bis ein Jahr nach der letzten Schaltung[9]. Sie können also kostenlos nachsehen, wer mit Ihrem Markennamen wirbt.

Meta-Werbebibliothek Google Ads Transparency Center
Wofacebook.com/ads/library, kein Konto nötigadstransparency.google.com, kein Konto nötig
Nach einem Shop suchenIhre Marke oder der Name des Shops, oder seine Webadresse in Anführungszeichen als exakte Wortgruppe. Ein eigenes Domain-Feld gibt es nichtName des Werbetreibenden oder Website. Sie können also direkt die Adresse des Shops eingeben[10]
Zuerst einstellenLand, Anzeigenkategorie „Alle Anzeigen“, aktive und inaktive AnzeigenRegion, dann Zeitraum und Format
Zusatzangaben bei EU-AnzeigenIm Bereich zur EU-Transparenz: Laufzeit, Zielgruppen, geschätzte Reichweite in der EU, Werbetreibender und ZahlenderAnzeigezeitraum, Zielgruppenkategorien, Reichweite je Standort[10], Name und Standort des Werbetreibenden, Zahlender[10]
Wie lange Anzeigen bleibenEU-Anzeigen: ein Jahr nach der letzten Einblendung. Anderswo die meisten Anzeigen nur, solange sie aktiv sind[11]Ein Jahr nach der letzten Schaltung. Neue Anzeigen können 48 bis 72 Stunden brauchen, bis sie erscheinen[12]
Zeigt, wohin die Anzeige führtJa, den Link der Anzeige und die angezeigte DomainKeine anklickbaren Links[12]

TikTok hat eine ähnliche Bibliothek für den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz und das Vereinigte Königreich[13].

EINE KURZE ROUTINE

Fünf Minuten, einmal pro Woche

  • Suchen Sie Ihren Markennamen in beiden Bibliotheken, für jedes Land, in dem Sie verkaufen.
  • Achten Sie auf unbekannte Werbetreibende, hohe Rabatte und Ihre eigenen Produktfotos.
  • Öffnen Sie die Details der Anzeige und notieren Sie Werbetreibenden, Zahlenden, Zeitraum und Webadresse.
  • Speichern Sie einen Screenshot, bevor Sie melden. Eine entfernte Anzeige verliert im Verzeichnis ihren Inhalt und die Angaben zum Werbetreibenden[9].
Überbewerten Sie die Ergebnisse nicht. Namen von Werbetreibenden und Zahlenden sind Selbstangaben[14]. Beschuldigen Sie also keine genannte Firma allein deshalb. Eine saubere Seite beim Durchklicken entlastet einen Shop nicht, denn betrügerische Werbeanzeigen können Besuchern der Bibliothek eine harmlose Seite zeigen[15]. Und fehlende Treffer beweisen nicht, dass keine Werbung lief[15].
SCHRITT 02

Zuerst Beweise sichern

Tun Sie das, bevor Sie melden, denn der Shop kann verschwinden, sobald er bemerkt wird. Auch der Leitfaden der ICANN verlangt das für Abuse-Meldungen[16]:

  • Screenshots mit der vollständigen Webadresse.
  • Eine kurze, klare Beschreibung des Missbrauchs.
  • Nachweis Ihrer Befugnis, wenn Sie für jemand anderen handeln, und Nachweis Ihrer Marke.
  • Ein Protokoll der gesamten Korrespondenz: wer, wann, was und die Antwort. Bleiben Sie bei allen Empfängern bei denselben Aussagen.

Notieren Sie außerdem die an der Kasse angezeigten Zahlungsdaten und bewahren Sie Kundenmeldungen auf.

SCHRITT 03

Domain-Takedown: Wer einen Fakeshop wirklich entfernen kann

Ein Fakeshop hängt von mehreren Firmen ab. Jede ist ein Hebel, und ein Website-Takedown gelingt meist, wenn Sie den richtigen ansetzen.

HosterBetreibt den Server und kann die Website entfernen. Meist der direkteste Weg.
RegistrarHat die Adresse verkauft und kann die Domain sperren.
Cloudflare oder ähnliche DiensteStehen vor der Website und verbergen so den Hoster. Cloudflare leitet Ihre Beschwerde an Betreiber und Hoster weiter.
Shop-PlattformShopify und andere können den Shop schließen.
WerbenetzwerkeGoogle und Meta können den Besucherstrom stoppen.
Browser und ZahlungBrowser-Warnungen schrecken Besucher ab. Zahlungsnetzwerke können den Geldfluss kappen.

Ihre Takedown-Optionen

WegWas er bewirktWas Sie brauchen
Abuse-Meldung an den HosterEntfernt die Website. EU Hoster, die in der EU tätig sind, müssen allen einen Meldeweg bieten[17]Genaue Adresse, begründete Angaben
Abuse-Meldung an den RegistrarKann die Domain sperren. Den Kontakt finden Sie über ICANN Lookup[16]Belege. An die ICANN erst nach angemessener Zeit eskalieren[16]
Abuse-Formular von CloudflareLeitet Ihre Meldung an Betreiber und Hoster weiter[18]abuse.cloudflare.com nutzen
Markenmeldung an ShopifyEntfernt rechtsverletzende Inhalte[19]Direkte Links. Ein allgemeiner Shop-Link wird abgelehnt
Browser-SperrlistenWarnen Besucher: Google, Microsoft, NetcraftDie Adresse und eine kurze Begründung
Anzeigen bei Google und MetaStoppt den bezahlten Besucherstrom[20][21]. Gemeldete Anzeigen werden einzeln bearbeitet: In einem Fall entfernte Meta die Anzeige binnen 24 Stunden, aber 60 weitere desselben Kontos blieben online[22]Melden Sie den Werbetreibenden und listen Sie alle gefundenen Anzeigen auf. Metas Brand Rights Protection setzt eine eingetragene Marke voraus
Kartennetzwerke und PayPalVisa gibt die Meldung an den Zahlungsabwickler des Shops (den Acquirer) weiter[23]. Auch Mastercard[24] und PayPal[25]Nachweis, dass Sie schon gemeldet haben. Mastercard verlangt mindestens drei frühere Meldungen. Visa empfiehlt Testkäufe
Das sollten Sie wissen, bevor Sie einem Registrar schreiben. Die Regeln der ICANN zu „DNS-Missbrauch“, die Registrare zu schnellem Handeln verpflichten, erfassen Malware, Botnetze, Phishing und Pharming[26]. Betrug als solcher fällt nicht unter diese Definition[16]. Wenn der Shop auch Kartendaten oder Logins abgreift und Ihre Website kopiert, sagen Sie das klar, denn es kann unter Phishing fallen[27]. Behaupten Sie nur, was Sie belegen können.

Rechtliche Wege, wenn Meldungen nicht helfen

Sie setzen in der Regel eine eingetragene Marke voraus und dauern länger. Nutzen Sie sie bei einem Shop, der immer wiederkommt, oder um die Domain selbst zu erhalten.

WegDomainsErgebnisKosten und Dauer
UDRP (WIPO) INTLDomain-Streitverfahren.com und viele andereÜbertragung oder Löschung, kein Schadensersatz[28]Ab 1.500 USD[29], normalerweise binnen 2 Monaten[28]
URS INTLSchnelles SperrverfahrenNeue Endungen, je Endung prüfenNur Sperrung, bei klarer Beweislage[30]Beim Anbieter erfragen
.eu ADR EUStreitverfahren für .eu.euÜbertragung oder Widerruf[31]1.300 €, bis 31.12.2026 ermäßigt auf 700 €[32]
DENIC-DISPUTE DE.deVerhindert die Übertragung der Domain, und Sie erhalten sie, falls sie gelöscht wird. Der Shop bleibt online[33]Nachweis Ihres Rechts nötig. Ein Jahr gültig, verlängerbar[33]
Einstweilige VerfügungAlle, wenn ein Gericht zuständig istVerpflichtet den Betreiber zur Unterlassung. Siehe die Gesetze je Land untenÜber Ihre Anwaltskanzlei. DE In Deutschland tragen Sie in der Regel das Risiko, falls sie sich als unberechtigt erweist[34]

Markenrecht je Land

Gerichtliche Wege beruhen auf nationalem Recht, bei einer Unionsmarke auf EU-Recht. Von diesen Vorschriften würde Ihre Kanzlei ausgehen.

WoVorschriftWas sie Ihnen gibt
DE Deutschland§ 14 MarkenG[35]Ausschließliches Recht, Unterlassung und Schadensersatz
EU UnionsmarkeVerordnung 2017/1001, Art. 9, 130[36]EU-weites Recht und Verbote. Gilt nicht für die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA
AT ÖsterreichMSchG §§ 10, 51[37]Ausschließliches Recht, Unterlassung und Beseitigung
CH SchweizMSchG Art. 13, 55[38]Ausschliessliches Recht, Klage auf Verbot oder Beseitigung
UK UKTrade Marks Act 1994, s.10[39]Stoppt identische, verwechselbare oder rufschädigende Nutzung
US USA15 U.S.C. § 1114[40], § 1125(d)[41]Zivilklage, dazu ein Anspruch wegen Cybersquatting, der sich gegen die Domain selbst richten kann, wenn der Inhaber nicht erreichbar ist
FR FrankreichCPI L.713-2, L.716-4[42][43]Verbotene Nutzungen und zivilrechtliche Haftung
NL NiederlandeBenelux-Übereinkommen, Art. 2.20[44]Beneluxweites Recht, rechtsverletzende Nutzung zu stoppen
DENIC kann keinen Fakeshop entfernen. DENIC registriert nur .de-Domains und speichert keine Inhalte. Es verweist auf die Abuse-Adresse des Hosters, die Verbraucherzentralen und die Polizei[45].

Vorlage für Ihre Takedown-Meldung

Halten Sie die Meldung kurz, sachlich und konkret. Ersetzen Sie alles in Klammern und streichen Sie, was nicht zutrifft.

Vorlage für die Takedown-Meldung
Betreff: Missbrauchsmeldung: Fakeshop imitiert [IHRE MARKE] unter [VOLLSTÄNDIGE URL]

Guten Tag,

ich schreibe im Namen von [FIRMA], Inhaberin der Marke [MARKE] ([REGISTER UND NUMMER]).

Die Website [VOLLSTÄNDIGE URL], die Sie [hosten / registriert haben / schützen], imitiert unsere Marke und scheint Zahlungen von Kunden anzunehmen, ohne mit uns verbunden zu sein.

Was wir festgestellt haben:
- Sie nutzt ohne Erlaubnis unser Logo und unsere Produktfotos: [BEISPIELE]
- Das Impressum zeigt [KOPIERTE ODER FALSCHE ANGABEN]
- Angezeigte Zahlungsdaten: [ANGABEN]
- Zuerst gesehen: [DATUM, UHRZEIT, ZEITZONE]

Anbei: Screenshots mit der vollständigen Adresse sowie Nachweise unserer Marke und unserer Vertretungsbefugnis.

Bitte prüfen Sie diese Meldung nach Ihrer Abuse-Richtlinie, entfernen oder sperren Sie die Inhalte und teilen Sie uns das Ergebnis mit. Wir melden den Fall außerdem an [BEHÖRDE].

Nach meinem besten Wissen ist diese Meldung zutreffend.

[NAME, FUNKTION, FIRMA, E-MAIL, TELEFON]
Wie lange dauert ein Takedown? Für Fakeshops gibt es keine verlässliche öffentliche Zahl, und Registrare haben keine feste Frist, nur die Pflicht, bei DNS-Missbrauch umgehend („promptly“) zu handeln[26]. Seien Sie vorsichtig bei allen, die eine feste Zeit versprechen. Haken Sie nach und protokollieren Sie jede Antwort.
SCHRITT 04

Fakeshop bei den Behörden melden

Meldungen unterstützen Ermittlungen, auch wenn sie den Shop nicht selbst vom Netz nehmen. Melden Sie dort, wo Ihr Unternehmen oder die Opfer sind, und bewahren Sie das Aktenzeichen auf.

LandWo Sie meldenGut zu wissen
DE DeutschlandOnlinewache der Polizei, Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) für Unternehmen, VerbraucherzentraleDie Onlinewache läuft je Bundesland. Die Bundesnetzagentur kann keine Löschung anordnen und ist für Plattformen zuständig, die ihre Pflichten verletzen[46]
AT ÖsterreichWatchlist Internet, against-cybercrime@bmi.gv.atWatchlist veröffentlicht Warnungen
CH SchweizBACS, CybercrimepoliceCybercrimepolice nimmt Hinweise an, keine Strafanzeigen
UK UKReport Fraud, NCSC-Meldung für Betrugs-WebsitesReport Fraud hat Action Fraud ersetzt. Das NCSC nimmt keine Strafanzeigen an
US USAFBI IC3, FTC, IPR CenterIPR Center für Fälschungen
FR FrankreichPHAROSNimmt Meldungen zu Online-Betrug an
NL NiederlandePolitie, FraudehelpdeskFraudehelpdesk hat einen Weg für Unternehmen
EU EU-EbeneNationale PolizeiEuropol nimmt keine Meldungen aus der Öffentlichkeit an[47]. Das IP Enforcement Portal des EUIPO verbindet Rechteinhaber mit Zoll und Polizei[48]
BETRIFFT AUCH ANLAGEBETRUG

Fake-Websites mit Ihrer Finanzmarke

DE Die BaFin veröffentlicht Warnungen vor „Identitätsmissbrauch“, bei dem Websites fälschlich vorgeben, ein bekanntes Unternehmen zu sein[49]. Wenn Sie betroffen sind, prüfen Sie ihre Warnungen und wenden Sie sich an die BaFin. Sie handelt im kollektiven Verbraucherinteresse, nicht in Einzelfällen[50].

Anderswo prüfen Sie die Warnliste der Aufsicht: AT FMA CH FINMA UK FCA US CFTC und SEC FR AMF NL AFM.

SCHRITT 05

Kunden schützen und auf den nächsten achten

  • Warnen Sie Ihre Kunden per Banner auf der Website oder Newsletter[8] und informieren Sie Ihren Support.
  • Sagen Sie Opfern, was zu tun ist: sich an Bank oder Zahlungsdienstleister wenden und Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
  • Achten Sie auf Ersatz-Domains. Shops werden oft unter neuen Adressen wieder eröffnet[6].
  • Prüfen Sie, ob der Shop offline bleibt. Führen Sie Ihr Protokoll weiter. Kommt derselbe Betreiber zurück, helfen Ihre früheren Belege auf dem Rechtsweg.

Bleiben Sie auf sicherem Boden

VermeidenWarum
Alles melden, was ähnlich aussiehtEU Plattformen müssen die Bearbeitung von Meldungen aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen schickt[17]
Fälschungen ohne Beleg behauptenWIPO-Panels weisen unbelegte Behauptungen illegaler Aktivitäten zurück[51]
Ein Unternehmen öffentlich als Fake bezeichnenDE In Deutschland verbietet § 4 UWG Wettbewerbern geschäftsschädigende Behauptungen, die nicht erweislich wahr sind[52]. Andere Länder haben eigene Regeln, fragen Sie also zuerst Ihre Kanzlei

Häufige Fragen

Wie melde ich einen Fakeshop?

Sichern Sie Screenshots mit der vollständigen Adresse. Melden Sie den Shop dann an Hoster und Registrar, an die Sperrlisten von Google, Microsoft und Netcraft, melden Sie Werbeanzeigen und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei im jeweiligen Land. In Deutschland geht das über die Onlinewache der Polizei.

Was ist ein Domain-Takedown?

Damit wird eine Website oder Domain vom Netz genommen, meist durch eine Meldung an Hoster oder Registrar oder auf einem rechtlichen Weg wie der UDRP.

Wie finde ich den Hoster, wenn der Shop Cloudflare nutzt?

Nutzen Sie das Abuse-Formular von Cloudflare. Cloudflare leitet Beschwerden an Betreiber und Hoster weiter.

Kann DENIC einen Fakeshop auf einer .de-Domain löschen?

Nein. DENIC registriert nur Domains und kann Shops nicht vom Netz nehmen. Der DISPUTE-Eintrag verhindert die Übertragung einer Domain, aber der Shop bleibt online.

Was ist der Unterschied zwischen Typosquatting und Cybersquatting?

Cybersquatting bedeutet, bösgläubig einen Namen nah an einer fremden Marke zu registrieren. Typosquatting ist eine Form davon, die auf Tippfehler setzt, etwa vertauschte oder fehlende Buchstaben.

Wie prüfe ich, ob ein Fakeshop Werbung schaltet?

Suchen Sie Ihre Marke oder die Adresse des Shops in der Meta-Werbebibliothek und im Google Ads Transparency Center. Beide sind kostenlos und brauchen kein Konto. In der EU zeigen sie Anzeigen bis ein Jahr nach der letzten Schaltung, einschließlich der angegebenen Werbetreibenden und Zahlenden.

Brauche ich eine eingetragene Marke?

Nicht für eine einfache Abuse-Meldung. Rechtliche Wege wie die UDRP und Metas Brand Rights Protection setzen aber in der Regel eine voraus.

Was kostet ein UDRP-Verfahren?

Die WIPO-Gebühr beginnt bei 1.500 USD für eine bis fünf Domains mit einem Einzelpanelisten. Verfahren enden normalerweise binnen zwei Monaten, Anwaltskosten kommen hinzu.

Quellen

52 Quellen
  1. vzbv, 06.11.2025: Jeder zweite Fakeshop schaltet Werbung auf Google oder Meta
  2. SRLabs: BogusBazaar
  3. BSI, 25.11.2025: Warnung vor Betrugsmaschen zum Black Friday
  4. Verbraucherzentrale: Fakeshop-Finder
  5. Watchlist Internet: So erkennen Sie Fake-Shops
  6. Verbraucherzentrale: Fakeshop-Glossar
  7. dnstwist: Arten von Domain-Abwandlungen
  8. Watchlist Internet: Das können Sie tun, wenn Kriminelle Ihren Online-Shop kopieren
  9. Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Artikel 39
  10. Google Ads-Hilfe: Über das Ads Transparency Center
  11. Meta: Tools der Werbebibliothek
  12. Google Ads Transparency Center: Häufige Fragen
  13. TikTok: Hilfe zur Commercial Content Library
  14. ÖIAT-Policy-Brief, Mai 2026: Werbebibliotheken
  15. ÖIAT-Studie für die KommAustria, Dez. 2025: Betrugsökosystem in der Meta-Werbung
  16. ICANN, 17.11.2025: Beschwerden zu DNS-Missbrauch einreichen
  17. Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act)
  18. Cloudflare: Umgang mit Missbrauch
  19. Shopify: Markenverletzung melden
  20. Google Ads: Richtlinienverstoß melden
  21. Meta: Brand Rights Protection
  22. vzbv-Kurzpapier, Nov. 2025: Fakeshop-Werbung
  23. Visa: Markenmissbrauch melden
  24. Mastercard: Anti-Piraterie-Richtlinie
  25. PayPal: Rechtsverletzung melden
  26. ICANN: Änderung des Registrar Accreditation Agreement, 05.04.2024
  27. ICANN: Hinweise zu den Pflichten bei DNS-Missbrauch
  28. WIPO: Leitfaden zur UDRP
  29. WIPO: Gebührenordnung (UDRP)
  30. ICANN: Uniform-Rapid-Suspension-Verfahren
  31. .eu ADR: Tschechisches Schiedsgericht
  32. .eu ADR: Gebühren
  33. DENIC: DISPUTE-Verfahren
  34. DPMA: Schutzrechte durchsetzen
  35. § 14 MarkenG
  36. Verordnung (EU) 2017/1001 (Unionsmarke), Art. 9 und 130
  37. Österreich: Markenschutzgesetz, §§ 10, 51
  38. Schweiz: Markenschutzgesetz, Art. 13, 55
  39. UK: Trade Marks Act 1994, Section 10
  40. USA: 15 U.S.C. § 1114
  41. USA: 15 U.S.C. § 1125(d)
  42. Frankreich: Code de la propriété intellectuelle, Art. L.713-2
  43. Frankreich: Code de la propriété intellectuelle, Art. L.716-4
  44. Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum, Art. 2.20
  45. DENIC: Fake-Shops
  46. Bundesnetzagentur: Umgang mit betrügerischen Online-Angeboten
  47. Europol: Kann ich Straftaten bei Europol melden?
  48. EUIPO: IP Enforcement Portal
  49. BaFin, 16.06.2025: Warnung vor Identitätsmissbrauch (Beispiel)
  50. BaFin: News und Warnungen
  51. WIPO Jurisprudential Overview 3.0
  52. § 4 UWG

Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Kürzel zeigen, wo ein Gesetz oder Weg gilt: DE Deutschland, AT Österreich, CH Schweiz, UK Vereinigtes Königreich, US USA, FR Frankreich, NL Niederlande, EU Europäische Union, INTL international. Gesetze, Gebühren und Kontaktwege ändern sich. Prüfen Sie deshalb die verlinkte Quelle, bevor Sie sich darauf verlassen.

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